Unsere Schulordnung

Diese Schulordnung regelt die Beziehung zwischen allen am schulischen Leben beteiligten Personen, soweit sie nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelt sind.

Der Geltungsbereich der Schulordnung umfasst den Schulhof, die Außenanlagen und alle innerhalb des Schulgrundstücks liegenden Gebäude und Einrichtungen, sowie alle Orte, an denen Unterricht erteilt wird (z.B. Sporthalle).

Sie ist von Lehrern und Schülern gemeinsam erarbeitet worden.

 

Allgemeines:

1. Alle Beteiligten achten darauf, dass ein freundlicher Umgang miteinander zu pflegen ist, der auch das Grüßen beinhaltet. Es wird nicht geschrien.

2. Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen sind zu unterlassen.

3. Alle gehen so miteinander um, dass niemand verletzt wird. Es wird niemand geschlagen.

4. Alle gehen mit dem Schuleigentum pfleglich um, es wird nichts kaputt gemacht.

5. Die Erziehungsberechtigten sind bei Beschädigungen, die nicht der

normalen Benutzung unterliegen, und bei Verlust für den Schaden haftbar.

6. Im Schulhaus wird nicht gerannt und kein Fangen gespielt.

7. Alle achten darauf, dass nichts verschwendet wird. (Wasser, Papier, ...)

8. Schüler und Lehrkräfte sind für die Sauberkeit des Klassenzimmers

(besonders nach dem Kunst- und Werkunterricht) verantwortlich. Bei

Benutzung fremder Klassenräume ist besonders auf die Ausstattung und Ordnung der benutzten Räume Rücksicht zu nehmen.

9. Die Stühle sind nach Schulschluss auf die Tische zu stellen. Unter den Tischen soll aufgeräumt sein. Müll wird getrennt gesammelt.

10. Für Schüler, die vor Unterrichtsbeginn (ab 7.30 Uhr) in die Schule

kommen, wird die Aufsicht gewährleistet. Die Schüler begeben sich direkt in ihre Klassenräume. Schüler, die zur 2. Stunde Unterricht haben, sollen max. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus sein und sich leise verhalten.

11. Entschuldigungen bei Krankheit müssen telefonisch oder schriftlich am ersten Tag der Krankheit bis 7.45 Uhr erfolgen (Benachrichtigung auch auf dem Anrufbeantworter möglich).

12. Bescheinigungen oder Beurlaubungen sind beim Klassenlehrer bzw. Schulleiter zu beantragen.

13. Alle Lehrkräfte stehen nach vorheriger Anmeldung zu einem Elterngespräch bereit. Aussprachen während des Unterrichts sollen nicht erfolgen.

14. Fundsachen werden ausgelegt und am Ende des Schuljahres einem karitativen Zweck zugeführt, wenn sie nicht abgeholt worden sind.

 

Unterricht:

1. Alle hören sich gegenseitig zu.

2. Der Unterricht soll durch niemanden gestört werden.

 

Pausen:

1. Die Hofaufsicht wird durch den Aufsichtsplan geregelt. Die Nutzung des Pausenhofs ist in einem Plan festgelegt und - für alle sichtbar - dort angebracht.

2. Während der Hofpause dürfen die Schüler den Schulhof nicht ohne

Erlaubnis der Pausenaufsicht verlassen.

3. Die Toilettenanlagen sind nicht als Spiel- und Aufenthaltsräume gedacht. Sie sollen in einem hygienischen Zustand gehalten werden.

4. Spiele, mit denen man sich und andere gefährdet (z. B. Schnee-bälle werfen) sind nicht erlaubt.

5. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf Nachbargrundstücke zu werfen.

 

Fachunterricht/Sport:

1. Zum Fachunterricht in anderen Räumen werden die Kinder von den

jeweiligen Lehrkräften in der Klasse abgeholt und zu den Fachräumen

(Sporthalle, Musikraum, Forscherwerkstatt, Computerraum, Bücherei,

Werkraum) geführt.

2. Im Sportunterricht ist sportgerechte Kleidung zu tragen, die

selbstständig in der Turnhalle an- und ausgezogen wird.

3. Schmuck und längere Ohrringe sind (zuhause) abzulegen. Kleine Ohrringe (Stecker) sind zu überkleben. Lange Haare sollen aus Sicherheitsgründen zusammengebunden werden.